Spezialistin für Ansprüche auf Schmerzensgeld

Der Anspruch auf Schmerzensgeld beschreibt einen Schadensersatzanspruch aus der Entstehung sog. immaterieller Schäden.

Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich schaffen für unfallbedingt erlittene Schmerzen, seelische Belastungen sowie sonstige Beeinträchtigungen, die durch einen Körperschaden entstanden sind.

Schmerzensgeld ist ein reiner Geldanspruch und wird in der Regel nach dem Grad und der Schwere sowie der Dauer der Verletzung bemessen und ist daher ein sehr individueller Anspruch.

Einen typischen Schmerzensgeldanspruch der Höhe nach gibt es nicht. Auch sog. Schmerzensgeldtabellen können nur einen Anhaltspunkt bieten und dienen daher lediglich der Orientierung.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich oft und fast täglich mit derartigen Ansprüchen befasst, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle gegenüber einer Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei immer und meist sehr streitig, da klare gesetzliche Regeln fehlen.

Daher bin ich seit vielen Jahren meiner Tätigkeit auch damit befasst, für die Familien und den Verletzten ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen und bin insbesondere bestrebt daran mitzuwirken, dass die Rechtsprechung höhere Schmerzensgeldbeträge zuspricht.

Das ist ein Grund dafür, das sich in einzelnen Fällen eine gerichtliche Vorgehensweise nicht vermeiden lässt.

Vertrauen Sie nicht darauf, welches, meist zu geringes, Schmerzensgeld Ihnen eine Versicherung anbietet.

Lassen Sie Ihre berechtigten Ansprüche spezialisiert prüfen und verschenken Sie nicht Ihr Geld!

Dabei werden Sie durch mich als Fachanwältin begleitet und sehr gut beraten.