Spezialistin für vermehrte Bedürfnisse

Vermehrte Bedürfnisse ist ein Begriff, der durch die Rechtsprechung entwickelt wurde.

Der BGH führt aus, dass darunter unfallbedingte Mehrausgaben zu verstehen sind, die einem Verletzten im Vergleich zu einem gesunden Menschen entstehen, weil er damit Nachteile auszugleichen hat, die sich aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung zusätzlich ergeben.

Diese sind immer dann gegeben, wenn der Geschädigte Ausgaben tätigt, die er ohne das Unfallereignis nicht vorgenommen hätte.

Also ist die Ausgabe eine unfallbedingte Mehrausgabe, dann handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse.

Diese unfallbedingten Mehrausgaben muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten erstatten, d.h. für diese Ausgaben, auch über Jahre hinweg, aufkommen. Diese Ausgaben muss der Geschädigte nachweisen, daher Belege und Quittungen sammeln.

Zu diesen vermehrten Bedürfnisse gehören z. B. auch die Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Aus- und Umbau von Wohnraum oder z. B. auch eines Pkws.

Die Rechtsprechung verhält sich zu diesen Ansprüchen unterschiedlich.

Da es auch bei dieser Schadensposition um erhebliche Geldbeträge geht, berate und unterstütze ich Sie als Fachanwältin für Verkehrsrecht bei der Ermittlung und Durchsetzung der unfallbedingten Mehraufwendungen.

Rufen Sie mich unter 030 6409 4641 gerne an oder senden mir eine E-Mail an info@recht-rackow.de.