Spezialistin für den Haushaltsführungsschaden
Der Haushaltsführungsschadens steht für einen Ersatz unfallbedingter Einschränkungen bei der Haushaltsführung und kann einen erheblichen Betrag ausmachen. In der Regel wird der Schmerzensgeldanspruch sogar überschritten.
Rechtlich geht es dabei darum, dass der Haushaltsführungsschaden nach § 287 ZPO zu schätzen ist.
Für die Berechnung und Ermittlung ist es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass der Geschädigte konkrete und umfängliche Ausführungen dazu tätigt, wie er den Berliner Haushalt vor dem Unfall geführt hat, das heißt also ganz genau und konkret darlegt, wie viel Zeit er zum Beispiel für das Einkaufen, für das Kochen, für das Waschen der Wäsche, das Reinigen der Wohnung, die Gartenbewirtschaftung etc. verwendet hat. Dabei geht es auch um die Größe der Wohnung und z. B. des Gartens, meist sind auch fotografische Darstellungen wichtig und hilfreich. Denn schon die Kategorie des Haushalt von einfach bis hochwertig spielen eine große Rolle für die Höhe des Anspruchs.
Dem gegenüber zu stellen und exakt zu ermitteln ist, zu welchen Haushaltstätigkeiten der Geschädigte nach dem Unfallereignis nicht mehr in der Lage ist und welcher Zeiteinsatz darauf entfällt.
Diese Zeitkomponente muss dann in Geld ausgeglichen werden, in dem ein genauer Euro-Stundenverrechnungssatz für jede Minute bis Stunde an Hausarbeit zugrunde zu legen ist, die nicht mehr durch den Geschädigten ausgeübt werden kann.
Der Geschädigte oder seine Familie müssen daher mitarbeiten und genaue Angaben über Größe und Ausstattung des Haushalts sowie die Anzahl der Haushaltsangehörigen machen. Denn ohne die Mitwirkung des Geschädigten oder seiner nahen Angehörigen, ist eine Berechnung schlichtweg nicht möglich.
Eine Fachanwältin für Verkehrsrecht kann sodann den Haushaltsführungsschaden für die Vergangenheit und auch die Zukunft durchschnittlich berechnen. Dabei sind h-Sätze, die auch höchst unterschiedlich nach Bundesland angesetzt werden, zu Grunde zu lagen. Auch sog. Tabellenwerke können unterstützen.
Einen richtigen oder falschen Wert gibt es jedoch nicht und auch keine sog. reine einzige mathematische Wahrheit im Sinne eines richtigen rechnerischen Ergebnisses.
Da der Haushaltsführungsschaden eine sehr individuelle und auch betragsmäßig hohe Schadensposition ist, versuchen die mit diesen befassten Versicherer oft Stundenverrechnungssätze für die ermittelten Zeitansätze vorzugeben, die nichts weiter als Niedriglohnniveau haben.
Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist daher ein sehr spezielles Gebiet, da sich der Schaden auch verringert, wenn die Genesung voran schreitet.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht kann ich auch diese Schadensposition individuell berechnen und bin mit den spezifischen Fragen vertraut.
Rufen Sie mich gerne unter +49 (0) 30 64094641 dazu an!