Sie brauchen Unterstützung bei einer Nebenklage in Köpenick?
Als Nebenkläger/in hat der/die Verletzter einer Straftat bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eigene Rechte.
Damit hat der Verletzte nicht nur die Stellung eines reinen Zeugen, sondern bei einer Auswahl an speziellen Straftatbeständen wie einer Körperverletzung, bei Sexualstraftaten und versuchten Tötungsdelikten, die Möglichkeit auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen und dadurch auch sich als Verletzten zu schützen. In der Regel wird der Verletzte dabei anwaltlich vertreten.
Als Vertreterin der Nebenklage und Opferanwältin schütze ich Ihre Rechte und helfe Ihnen ebenfalls eine tatangemessene Verurteilung des Täters zu erreichen.
Sind Sie Opfer einer schweren Straftat geworden, die Sie persönlich und gesundheitlich belastet, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich bei der Wahrnehmung Ihrer Nebenklagerechte unterstützen und vertreten lassen.
Dabei nimmt die anwaltliche Vertreterin Ihre Rechte, zB auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, Anwesenheitsrechte in der Hauptverhandlung (Anwesenheiten bei der Aussage des Täters oder weiterer Tatzeugen) Rechte Beweise zu erheben und Fragen zu stellen sowie auch Rechtsmittel (zB bei Freispruch des Angeklagten) einzulegen, wahr.
Damit kann auch der/die Nebenkläger/in auf das Strafverfahren Einfluss nehmen, was ihm/ihr ohne seine Stellung als Nebenkläger/in nicht möglich wäre.
Dabei kann, muss sich jedoch auch, um überhaupt die Position eines Nebenklägers im Verfaheren zu erzielen, der Nebenkläger in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten dem Strafverfahren gegen den Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten als Nebenkläger anschließen.
Für die anwaltliche Vertretung der Nebenklage entstehen anwaltliche Gebühren und damit Kosten für den Verletzten einer Straftat. Bei der Verwirklichung bestimmter Straftatbestände wie der des versuchten Totschlags, des Mordes und bei bestimmten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann jedoch ein Antrag auf Beiordnung des anwaltlichen Vertreters gestellt werden. Erfolgt die Beiordnung, trägt die Landeskasse die Kosten des Nebenklägervertreters.
In anderen Fällen kann ein Verletzter für die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistandes der Nebenklage auch Prozesskostenbeihilfe beantragen. Die Gewährung ist jedoch von einigen Voraussetzungen abhängig.
Im Falle einer Verurteilung des Täters und für den Fall, dass sich der Verletzte einer Straftat wirksam als Nebenkläger angeschlossen hat, muss der Täter die anwaltliche Kosten tragen.
Selbiges kann jedoch grundsätzlich nur zu einer tatsächlichen Erstattung anwaltlicher Gebühren führen, sofern der Täter auch finanziell leistungsfähig ist.
Letztlich ist es hier aber so und soll nochmals betont werden, wie bei allen anderen Aufträgen des Mandanten an seine Anwältin, auch der/die Nebenkläger/in schließt einen Vertrag mit seiner anwaltichen Vertreterin und ist damit Empfänger/in der Gebührenforderung, sollte die Landeskasse die Kosten nicht tragen.
Ein weiterer Vorteil des Nebenklägers ist die Möglichkeit einen sog. Adhäsionsantrag im laufenden Strafverfahren zu stellen. Damit wird das Strafgericht bei Verurteilung des Täters auch über einen immateriellen Ausgleich in Geld zu Gunsten des/der Verletzten entscheiden. Damit wird ein angemessenes Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren zugesprochen und der Verletzte erzielt einen vollstreckbaren Titel gegen den Täter. Auch hier kann der Verletzte ggf. einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, um die anwaltlichen Gebühren seiner Vertreterin abzusichern.
Daher zögern Sie nicht und haben Sie auch keine Ängste mir das Ihnen Widerfahrene zu berichten und sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Verständnis und Vertrauen sind die Grundlagen meiner Begleitung eines/einer Verletzten im Rahmen der Nebenklage.
Ich berate Sie bei allen Fragen rund um die Nebenklage in Köpenick und darüber hinaus.
Rufen Sie mich in meiner Kanzlei unter 030 6409 46 41 an oder senden Sie mir eine Mail an info@recht-rackow.de.
Lassen Sie jetzt Ihren Fall prüfen! Ihre Rechtsanwältin für die Nebenklage in Köpenick und darüber hinaus.
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