BAG zur Überstundenvergütung von Arbeitnehmern
Überstunden muss immer noch der Arbeitnehmer nachweisen, so dass Bundesarbeitsgericht. Klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er die auch nachweisen können. Auf das berühmte „Stechuhr-Urteil“ des EuGH kommt es dabei nicht an, so dass Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.05.2022, Aktenzeichen 5 AZR 359/21. Für seine Tätigkeiten bekommt der Arbeitnehmer sein monatliches Gehalt. Dabei verkauft der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Zeit in einem vorher festgelegten Umfang. Nicht selten passiert folgendes. Der Arbeitnehmer leistet weitaus mehr Stunden als er vertraglich schuldet.WEITERLESEN >>