Mitverschulden des Fahrradfahrers – Verstoß gegen Sichtfahrgebot
Stürzt ein Radfahrer über ein gut erkennbares quer zum Radweg liegendes Erdkabel, so begründet dies ein Mitverschulden von 50 %. Dem Radfahrer ist insofern ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot aus § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 25.06.21, Az.: 7 U 89/20 entschieden. Mitverschulden des Radfahrerin wegen Verstoßes gegen Sichtfahrgebot Der Beklagte hafte wegen des Unfalls aus § 831 Abs. 1 BGB, so das Oberlandesgericht. Denn seine Mitarbeiter haben die Sicherstellung des seitlichen Kabelverlaufs oder zumindest eine Warnung herannahender Radfahrer pflichtwidrig unterlassen.WEITERLESEN >>