Nach Verkehrsunfällen mit und ohne Personenschäden ist meist eine Versicherung mit geschultem Versicherungsfachpersonal die Gegnerin. Streit um die Höhe der Ansprüche und die Durchsetzung der Ansprüche, die Ihnen tatsächlich zustehen, das ist die tägliche Aufgabe einer Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch die Abwicklung von Unfällen mit finanzierten oder Leasingfahrzeugen ist Spezialgebiet der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht.
Ich helfe Ihnen auch dann, wenn ein Mitverschulden am Unfall vorliegt und die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht oder nur anteilig zahlt, sie eine eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung haben, hier kommt das sog. Quotenvorrecht zur Anwendung.
Zum Verkehrsrecht gehören z. B. alle Ansprüche von Radfahren, Fußgängern, Fahrern, Haltern, Beifahrern im Straßenverkehr, unabhängig von der Art des geführten Gefährts.
Die wichtigsten, richtigen oder falschen, Entscheidungen trifft man einen bis zwei Tage nach einem Verkehrsunfall. Daher sollte man fachanwaltliche Begleitung zügig in Anspruch nehmen.
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht trägt oft die gegnerische Kfz- Haftpflichtversicherung, wenn der Verkehrsunfall unverschuldet war. Das ist aber nicht ausschließlich so. Sind Ihre berechtigten Forderungen höher, als die Schadensersatzleistung der Versicherung, so kann ein Anteil der Kosten bei dem Geschädigten verbleiben.
Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung ist daher im Verkehrsrecht eine der wichtigsten Versicherungen, um Mehrkosten abzudecken oder z. B. auch Kosten für Begutachtungen in gerichtlichen Verfahren bei erheblichen Personenschäden abzusichern.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich sowohl mit der Abwicklung von typischen Verkehrsunfällen mit Schäden am Fahrzeug, als auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei erheblichen Personenschäden befasst. Das sind Schäden an der Gesundheit, die auch dauerhafte Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen unfallbedingt nach sich ziehen. Denn ein wirklich schwerer Verkehrsunfall kann das gesamte Leben von jetzt auf gleich völlig verändern. Daher sollte eine fachanwaltliche Begleitung so früh wie möglich erfolgen. Dazu gehört zB auch, dass der Verletzte im Krankenhaus aufgesucht wird, um die Verletzungsfolgen zu dokumentieren.
In meinem Archiv habe ich eine Reihe von Unfallsachverhalten zusammengestellt, die ich in meiner jahrelangen Praxis vor- und prozessual begleitet habe und die einen Ausschnitt meiner Tätigkeit aufzeigen.