Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin Köpenick
Nach einem unverschuldeten oder auch verschuldeten Verkehrsunfall ist eine fachanwaltliche Begleitung und Vertretung fast immer notwendig. Das Verkehrsrecht ist eines der facettenreichsten Rechtsgebiete, das nur Spezialisten wirklich gut beherrschen können.
Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschäden, Abrechnung der Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Anmelde- und Abmeldekosten, Abschleppkosten. Die tatsächlichen Ansprüche sind nicht selbige, die die gegnerische Versicherung zu zahlen bereit ist.
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Jahrelange Erfahrung mit Verkehrsrecht in Köpenick, Berlin und darüber hinaus:
- 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht
- 20 Jahre Abwicklung von Personen- und Sachschäden
- 20 Jahre Vertretung von Geschädigten im Verkehrsrecht
- 20 Jahre Prozesserfahrung im Verkehrsrecht
Terminvergabe innerhalb von 24h. ☎: +49 (0) 30 640 946 41
Klicken Sie auf die Bilder an und lesen Sie auch meine Beispielfälle.
Welches Verkehrsrecht Anliegen haben Sie?
- Verkehrsunfall: Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen
- Bußgeld: Abwehr für zu schnelles Fahren, bei Rot über die Ampel, Handy am Steuer
- Führerschein- oder Fahrerlaubnisentzug: Beschlagnahme, Einziehung, vorläufige Entziehung, sog. § 111a StPO-Beschluss
- Straftaten: wie Unfallflucht, Drogen- oder Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung
- Mängel beim Autokauf, ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Finanzierung oder Leasing, wir haben Erfahrung, sprechen Sie uns an
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. In meinem Archiv habe ich eine Reihe von Unfallsachverhalten zusammengestellt, die ich in meiner jahrelangen Praxis vor- und prozessual begleitet habe und die einen Ausschnitt meiner Tätigkeit aufzeigen.
Lassen Sie jetzt Ihren Fall prüfen! Ihre Fachanwältin für Verkehrsstrafrecht in Köpenick und darüber hinaus.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin-Köpenick erreichen mich viele Anfragen. Häufig gestellte Fragen habe ich hier für Sie zusammengestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, das jeder Fall individuell zu betrachten ist und mit einer ausführlichen Rechtsberatung einhergehen sollte.
Generell reicht das amtliche Kennzeichen aus. So kann über den sogenannten „Zentralruf der Autoversicherer“ die gegnerische Haftpflichtversicherung ermittelt werden.
Die wichtigsten - richtigen oder falschen - Entscheidungen trifft man einen bis zwei Tage nach einem Verkehrsunfall. Daher sollte man fachanwaltliche Begleitung zügig in Anspruch nehmen.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich sowohl mit der Abwicklung von typischen Verkehrsunfällen mit Schäden am Fahrzeug als auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei erheblichen Personenschäden befasst.
Die Kosten für eine juristische Vertretung im Verkehrsrecht trägt in der Regel die gegnerische Kfz- Haftpflichtversicherung, sofern der Verkehrsunfall unverschuldet war. Das ist aber nicht ausschließlich so. Sind Ihre berechtigten Forderungen höher als die Schadensersatzleistung der Versicherung, so kann ein Anteil der Kosten auch bei dem Geschädigten verbleiben. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung ist daher im Verkehrsrecht eine der wichtigsten Versicherungen, um Mehrkosten abzudecken oder z. B. auch Kosten für Begutachtungen in gerichtlichen Verfahren bei erheblichen Personenschäden abzusichern.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich sowohl mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Schäden am Fahrzeug als auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei Personenschäden befasst. Rufen Sie uns an in Köpenick: 030 640 946 41.
Grundsätzlich ist es immer ratsam, den Unfall seiner eigenen Kfz-Versicherung innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden.
Die Kosten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht richten sich nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Maßgeblich für die Bestimmung der anfallenden Kosten ist somit die Schadenhöhe, die die gegnerische Haftpflichtversicherung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu tragen hat.
Wir beraten Sie gerne dazu in Berlin-Köpenick und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Nutzen Sie bequem unser Kontaktformular.
Wir bereits in 5. erläutert, ist die Antwort ein klares JA. Ein Verkehrsunfall, bei dem Sie schwer verletzt werden, kann zudem Ihre Existenz bedrohen. Im Fall, dass der Unfallverursacher die Haftung ablehnt, müssen Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Bei hohen Schäden entstehen entsprechend hohe Kosten.
Es ist immer sinnvoll, sich juristisch beraten zu lassen. Das Team von Tessa Leonie Rackow ist gerne für Sie da und berät Sie in Berlin-Köpenick.
In der Regel möchte die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden zu gering wie möglich halten. Damit die prognostizierten Reparaturkosten auch in Ihrem Sinne fair bleiben, ist es ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und den Rat dieses unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen.
Sie haben Fragen dazu? Gerne sprechen wir eine Empfehlung für einen unabhängigen Sachverständigen aus. Rufen Sie uns an in Köpenick: 030 640 946 41.
Diese Antwort fällt eindeutig aus: NEIN. Wenn Sie Geschädigter eines Unfalls sind, steht es Ihnen frei, ob Sie einen Mietwagen oder stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten möchten. Ab einer Schadensumme ab 750,- € haben Sie das Recht, einen freien Sachverständigen zu wählen, der die Höhe des konkreten Schadens prognostiziert, sowie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Grundsätzlich obliegt Ihnen zudem nach einem Verkehrsunfall eine Schadenminderungspflicht.
Sie haben Fragen dazu? Wir erklären Ihnen die entsprechenden Wahlmöglichkeiten und stellen Ihnen den Kontakt zu einem unabhängigen Sachverständigenbüro, einer Werkstatt und einem Mietwagenunternehmen. Rufen Sie uns an in Köpenick: 030 640 946 41.
Grundsätzlich ändert sich nach einem Verkehrsunfall nichts an der Eigentumslage Ihres Fahrzeugs. Es ist allerdings üblich, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in den folgenden zwei Konstellationen ein Restwertangebot (das ist der Wert Ihres Fahrzeugs im verunfallten Zustand) unterbreitet: Für den Fall, dass die prognostizierten Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand (Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs) und gleichzeitig unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, erhalten Sie ein Restwertangebot. Dieses erhalten Sie auch, wenn die prognostizierten Reparaturkosten 130% des Widerbeschaffungswerts übersteigen. Es steht Ihnen in beiden Situationen frei, das Restwertangebot anzunehmen, sie sollten dazu allerdings dazu wichtige Details beachten: In der erstgenannten Konstellation haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug für weitere 6 Monate weiter zu nutzen und sich die durch den unabhängigen Sachverständigen prognostizierten (Netto-)Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Ihnen steht auch frei, Ihr Fahrzeug durch eine beliebige Werkstatt wiederherstellen zu lassen. Sollten Sie jedoch einen Verkauf des Fahrzeugs in den kommenden 6 Monaten planen, laufen Sie Gefahr, sich gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung regresspflichtig zu machen. Zudem kann es durchaus sein, dass sie ein leicht zugängliches Restwertangebot der gegnerischen Kfz-Hafftpflichtversicherung, das meist höher ausfällt, als das durch einen Sachverständigen ermittelte, annehmen müssen. Dazu ist die Rechtsprechung uneinheitlich und letztlich immer der besondere Einzelfall ausschlaggebend.
Für einen juristische Laien sind diese Abrechnungsvarianten höchst komplex. Lassen Sie sich von uns in Köpenick beraten. Gemeinsam kommen wir an Ziel.
- Egal um welche Straftat im Straßenverkehr es sich handelt, Sie haben das Recht zu schweigen, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Sie müssen lediglich gegenüber der Polizei Ihre persönlichen Angaben machen.
Gut zu wissen: Erklärungen vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft abzugeben, ohne den Inhalt der Akte zu kennen, kann dazu führen, dass Sie ausschließlich aufgrund Ihrer Angaben verurteilt werden, obwohl die Beweislage für die Staatsanwaltschaft sonst nie ausgereicht hätte.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht berate ich Sie gerne. Rufen Sie mich in meiner Kanzlei in Berlin-Köpenick unter 030 6409 46 41 an oder senden Sie mir eine Mail an info@recht-rackow.de.
Direkt anrufen und beraten lassen! ☎: +49 (0) 30 640 946 41
Danke für die guten Rezensionen – Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht
Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin-Köpenick, gut zu erreichen