Sie brauchen Hilfe beim Thema Verkehrsstrafrecht in Köpenick? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Das Verkehrsstrafrecht ist eng mit dem Begriff eines Verkehrsunfalles verbunden.
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Mensch verletzt, kommen Straftatbestände wie z. B. von Alkohol-/Drogendelikten, fahrlässiger Körperverletzung, sog. Unfallflucht, aber auch der fahrlässigen Tötung oder der Nötigung in Betracht.
Neben einer Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches sind als sogenannte Nebenstrafe z. B. der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließendem sogenannte MPU Test, Folgen.
Nur eine sofortige und umfassende Verteidigung kann hier überhaupt helfen.
Auch das Delikt der Unfallflucht ist ein sehr häufig verwirklichter Straftatbestand. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist hier sehr oft die Folge, wenn nicht eine fachanwaltliche Verteidigung frühzeitig genutzt wird.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht und in Bußgeldsachen, z. B. bei Tempo- und Rotlichtverstoß, Abstandsverstöße, bei Unfallverursachung, Handynutzung oder sonstiger elektronischer Geräte und zur Abwendung von Fahrverboten ist ebenfalls eine fachanwaltliche Verteidigung anzuraten.
Dabei ist es besonders wichtig auch bereits schon im Ermittlungsverfahren anwaltlich tätig zu werden, um so frühzeitig wie möglich in die Verfahren einzugreifen.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist genau das meine Aufgabe und tägliche Praxis.
Erfahrung:
- 20 Jahre Verteidigung von Beschuldigten in Verkehrsstrafsachen
- 20 Jahre Verteidigung von Angeklagten im Strafbefehlsverfahren
- 20 Jahre Verteidigung von Angeklagten in der strafrechtlichen Hauptverhandlung
- 20 Jahre Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldsachen
- 20 Jahre Vertretung der Nebenklage
Ich berate Sie bei allen Fragen rund ums Verkehrsstrafrecht in Köpenick und darüber hinaus.
Rufen Sie mich in meiner Kanzlei unter 030 6409 46 41 an oder senden Sie mir eine Mail an info@recht-rackow.de.
Lassen Sie jetzt Ihren Fall prüfen! Ihre Fachanwältin für Verkehrsstrafrecht in Köpenick und darüber hinaus.
1. Kontaktformular ausfüllen
2. Sofortiger Rückruf unseres Experten
3. Erste telefonische Schnelleinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall und wir rufen Sie umgehend zurück!