Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht und veröffentlichte am Donnerstag den Beschluss. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach dem Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli, dem Datum der Entscheidung. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro (Beschl. v. 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)


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