Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“. In den vergangenen Tagen seien bundesweit wohl insbesondere an ältere Bürgerinnen und Bürger Schreiben mit der „Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses“ der Kanzlei mit einer Kölner Adresse versandt worden. Die Betroffenen werden darin aufgefordert, Zahlungen ins Ausland zu leisten, erklärt Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der RAK Köln.

Unter der angegebenen Kölner Adresse existiert jedoch keine Kanzlei. Alle drei auf dem Briefbogen, der der Redaktion vorliegt, und auf der Homepage www.kanzlei-herzog-partner.com genannten angeblichen Rechtsanwälte „Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ sind nach Angaben der RAK keine zugelassenen Rechtsanwälte und auch nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Seite verfügt über kein Impressum

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