BGH urteilt zu einem Verkehrsunfall: Kein „taggenaues“ Schmerzensgeld
Urteil vom 15. Februar 2022 – VI ZR 937/20 Bundesgerichtshof verwirft sog. „taggenaue Berechnung“ des Schmerzensgeldes Sachverhalt Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verbrachte er im Rahmen von 13 stationären Aufenthalten insgesamt 500 Tage im Krankenhaus, u.a. musste der rechte Unterschenkel amputiert werden. Der Kläger ist seither zu mindestens 60 % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Einstandspflicht der Beklagten (Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Pkw) steht dem Grunde nachWEITERLESEN >>