Und wieder Dieselskandal und ein Erfolg für die betroffenen Kläger!

Audi muss Schadenseratz zahlen.

Die Fahrzeuge der Kläger waren mit dem VW-Motor EA189 ausgestattet, welcher die in der Abgasaffäre ausschlaggebende unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte (Urt. v. 25.11.2021, Az. VII ZR 238/20 u.a.).

Der Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi eingesetzt. Das OLG München war zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher davon Kenntnis hatte.

Der BGH sah sich im Ergebnis an die Einschätzung des OLG gebunden, Urteil v. 25.11.21, Az.: VII ZR 238/20. Es habe zu Recht einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB angenommen. Audi habe sittenwidrig gehandelt, indem das Unternehmen die von VW gelieferten Motoren in den Verkehr brachte. Wenigstens eine handelnde Person im Sinne des § 31 BGB habe gewusst, dass der Motor mir der unzulässigen Software ausgestattet war. Damit sind die vier Urteile rechtskräftig.

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