Bundesgerichtshof entscheidet weitere Verjährungsfragen im Zusammenhang mit dem sogenannten VW-Dieselskandal Urteil vom 29. Juli 2021 – VI ZR 1118/20 Sachverhalt Der Kläger erwarb im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 (EU5) ausgestattet ist. Der beklagte Fahrzeughersteller erklärte im September 2015 in einer Ad-hoc-Mitteilung, dass bei weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Motoren vom Typ EA189 auffällige Abweichungen zwischen den auf dem Prüfstand gemessenen Emissionswerten und denen im realen Fahrzeugbetrieb festgestellt worden seien. InWEITERLESEN >>

Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster des BGH Urteil vom 13. Juli 2021 – VI ZR 128/20 Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat sich erneut zur Thematik des sogenannten „Thermofensters“ geäußert. Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch dasWEITERLESEN >>