Wieder ein aktuelles Urteil des BGH – Urteil vom 8. Dezember 2021 – VIII ZR 190/19 – zu Gunsten der Käufer im Dieselskandal! Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Juni 2015 von der beklagten Fahrzeughändlerin im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs zum Preis von 19.910 € ein mit einem Dieselmotor EA 189 ausgestattetes Neufahrzeug Volkswagen Caddy III, dessen Motorsteuerungssoftware den Prüfstandlauf erkannte und in diesem Fall den Ausstoß von Stickoxiden verringerte. Nachdem die Verwendung entsprechender Vorrichtungen bei Dieselmotoren des Typs EA 189 imWEITERLESEN >>

Und wieder Dieselskandal und ein Erfolg für die betroffenen Kläger! Audi muss Schadenseratz zahlen. Die Fahrzeuge der Kläger waren mit dem VW-Motor EA189 ausgestattet, welcher die in der Abgasaffäre ausschlaggebende unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte (Urt. v. 25.11.2021, Az. VII ZR 238/20 u.a.). Der Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi eingesetzt. Das OLG München war zuWEITERLESEN >>

OLG Celle hat mit Urteil v. 18.11.2021, Az. 11 U 66/21 entschieden: Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Veranstaltungen regelmäßig nicht stattfinden. Viele wurden entsprechend verlegt, alternativ stellten die Veranstalter Gutscheine aus. Dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dies unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren mussten, hatte der Gesetzgeber für Freizeitveranstaltungen ausdrücklich geregelt. Doch wie sieht die Rechtslage bei Fortbildungsveranstaltungen aus, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen ihres Berufslebens buchen? Im November 2019 hatte sich eine Frau für die Aus- bzw. Fortbildung zum „Agile Coach“WEITERLESEN >>