Überstunden muss immer noch der Arbeitnehmer nachweisen, so dass Bundesarbeitsgericht. Klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er die auch nachweisen können. Auf das berühmte „Stechuhr-Urteil“ des EuGH kommt es dabei nicht an, so dass Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.05.2022, Aktenzeichen 5 AZR 359/21. Für seine Tätigkeiten bekommt der Arbeitnehmer sein monatliches Gehalt. Dabei verkauft der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Zeit in einem vorher festgelegten Umfang. Nicht selten passiert folgendes. Der Arbeitnehmer leistet weitaus mehr Stunden als er vertraglich schuldet.WEITERLESEN >>

Wer im Corona Lockdown sein Fitnessstudio nicht nutzen konnte, da dieses Pandemie bedingt geschlossen hatte, bekommt die für diese Zeit gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück. Eine Laufzeitverlängerung des Vertrages kann auch nicht nach hinten hinaus verlängert einseitig erfolgen, so entschied der Bundesgerichtshof(BGH) mit Urteil vom 4. Mai 2022, Az.: XII ZR 64/21. Der Fall: Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie hatte eine Betreiberin ihr Fitnessstudio für circa drei Monate schließen müssen. Die Monatsbeiträge für diesen Zeitraum hatte sie weiterhin vomWEITERLESEN >>