Kammergericht halbiert Gewerbemiete aufgrund Coronapandemie
In einem Berufungsverfahren hat der 8. Zivilsenat des Kammergerichts (KG) entschieden, dass die Gewerbemiete für die Zeit während staatlich angeordneter Schließungen herabzusetzen ist (Urt. v. 01.04.2021, Az. 8 U 1099/20). Das gelte generell, eine konkrete Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall müsse nicht nachgewiesen werden. Der Fall vor dem Berliner Gericht: Der Eigentümer einer Spielhalle forderte von seinem Mieter, der die Gewerbemiete nur teilweise überwiesen hatte, die Zahlung des restlichen Betrags für die Monate April und Mai 2020. Hiergegen wehrte sich der MieterWEITERLESEN >>