Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahrstreifenwechsels setzt nicht Vollendung des Fahrstreifenwechsels voraus
Sorgfaltsanforderungen beim Fahrstreifenwechsel beginnt mit Verlassen des Fahrstreifens Das ist ein typischer Fall im täglichen Straßenverkehr. Der Fahrstreifenwechsel und oft auch ein Anlass das es kracht. Und dann? Wer haftet und mit welcher Quote? Hier hilft der sog. Anscheinsbeweis. Der sich aus einem Verkehrsunfall bei einem Fahrstreifenwechsel ergebende Anscheinsbeweis setzt nicht voraus, dass der Fahrstreifenwechsel vollendet ist. Die Sorgfaltsanforderungen bei einem Fahrstreifenwechsel gemäß § 7 Abs. 5 StVO gelten bereits ab Verlassen des – gegebenenfalls auch nicht markierten – Fahrstreifens. Dies hat das KammergerichtWEITERLESEN >>