Das FüPoG II ist seit dem 12.08.2021 in Kraft.

Es sieht – neben zahlreichen weiteren Neuerungen für Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst – eine verbindliche Geschlechterquote für den Vorstand vor.

Dadurch gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmern, für Unternehmen mit Bundebeteiligung sowie für bestimmte Spitzenposten im öffentlichen Dienst. Es baut auf den Regelungen des ersten Führungspositionengesetz von 2015 auf und entwickelt diese weiter.

Auch ermöglicht es Mitgliedern des Leitungsorgans Mutterschutz und Elternzeit; ein Anspruch auf eine Auszeit besteht danach außerdem bei Krankheit oder zur Pflege von Familienangehörigen.

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