Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein und bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden müssen. Damit soll das Ablesen der Zählerstände vor Ort entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher besser erkennen können, ob und wie sie künftig Heiz- und Warmwasserkosten einsparen können. Wo bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, müssen künftig Verbrauchsinformationen den Nutzern während der Heizperiode mindestens monatlich bereitgestellt werden.

Für Vermieter stellt sich die Frage, wer übernimmt die Kosten für die Neuinstallation. Für Mieter stellt sich die Frage, erhöhen sich die Betriebskosten.

Hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Jedoch werden sich wohl in jedem Falle die Betriebskosten erhöhen und d.h. die Bruttomiete wird ansteigen.

 

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